| SGA – was ist das? |
|
|
| Geschrieben von: <i>Verfasserin: Sabine</i> |
| Sonntag, 06. November 2005 |
|
SGA heißt ausgeschrieben: Schulgemeinschaftsausschuss. Einige von euch wissen vielleicht schon, dass der/die SchulsprecherIn und seine zwei StellvertreterInnen dem SGA automatisch angehören. Doch wer ist in diesem Ausschuss außerdem noch Mitglied und welche Aufgaben bringt diese Gemeinschaft mit sich? Dazu nun mehr... In jeder Schule wird jedes Jahr von allen SchülerInnen einer Schule eine SchülerInnenvertretung gewählt, die aus höchstens 6 Personen bestehen darf. Diese 6 Personen tragen der Rangordnung nach folgende „Titel“:
Die Mitglieder des SGA setzen sich zusammen aus:
Falls eine Schule eine Unter- und Oberstufe besitzt (wie zB ein Gymnasium), so kann der/die UnterstufensprecherIn (falls vorhanden) jeder SGA-Sitzung beizuwohnen, hat ein Mitspracherecht, jedoch im Falle einer Abstimmung kein Stimmrecht. Der/Die SchulleiterIn hat nur bei Stimmengleichheit ein Entscheidungsrecht. Um Details über die Aufgaben des SGA zu erfahren, stellen wir euch wieder ein Dokument zum Downloaden zur Verfügung. Dieses dürfte sehr interessant für alle SchülerInnen sein, da die meisten von uns gar nicht wissen, in welchen Kategorien der für eine Schule wichtigen Themen auch die Schülervertretung, also wir alle, ein Mitsprache- und Entscheidungsrecht haben. Download - Aufgaben SGA.doc Viel Spaß beim Durchlesen und liebe Grüße! Euer SV-Team Verfasserin: Sabine |